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Erstinstanzliche Entscheidung im Fall Franz-David Fritzmeier:

Heute, am 22.1.25, hat vor dem Frankfurter Arbeitsgericht die mündliche Kammerverhandlung der Kündigungsschutzklage des ehemaligen Sportdirektors der Löwen Franz-David Fritzmeier stattgefunden. Zur Verhandlung standen insgesamt drei gegenüber Herrn Fritzmeier ausgesprochene außerordentliche fristlose Kündigungen aus verschiedenen Gründen. Die Löwen Frankfurt wurden von Rechtsanwältin Annette Rölz und Rechtsanwalt Dr. Stephan Dittl, Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen, Frankfurt, vertreten.

Im Anschluss an die Sitzung verkündete die Kammer ein Urteil, mit dem der Kündigungsschutzklage stattgegeben wurde. Die mündliche Urteilsbegründung bewertete Dr. Stephan Dittl wie folgt: „Die Vorsitzende Richterin hat in der mündlichen Begründung ausdrücklich festgehalten, dass Herr Fritzmeier seine arbeitsvertraglichen Pflichten jedenfalls in zwei der drei Fälle verletzt hat. Diese Pflichtverletzungen reichen aus der Sicht der Kammer aber nicht aus, um eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen.“ Annette Rölz ergänzte: „Wir sehen das anders als das Gericht und werden den Löwen Frankfurt empfehlen, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe in die Berufung zu gehen. Die von der Kammer bestätigten Pflichtverletzungen von Herrn Fritzmeier sind aus unserer Sicht inakzeptabel.“