Erstinstanzliche Entscheidung im Fall Franz-David Fritzmeier:
Im Anschluss an die Sitzung verkündete die Kammer ein Urteil, mit dem der Kündigungsschutzklage stattgegeben wurde. Die mündliche Urteilsbegründung bewertete Dr. Stephan Dittl wie folgt: „Die Vorsitzende Richterin hat in der mündlichen Begründung ausdrücklich festgehalten, dass Herr Fritzmeier seine arbeitsvertraglichen Pflichten jedenfalls in zwei der drei Fälle verletzt hat. Diese Pflichtverletzungen reichen aus der Sicht der Kammer aber nicht aus, um eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen.“ Annette Rölz ergänzte: „Wir sehen das anders als das Gericht und werden den Löwen Frankfurt empfehlen, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe in die Berufung zu gehen. Die von der Kammer bestätigten Pflichtverletzungen von Herrn Fritzmeier sind aus unserer Sicht inakzeptabel.“